1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Fahrzeugen zwischen der AZ-DRIVE und dem Mieter.
1.2. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden von AZ-DRIVE ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
1.3. Neben den in diesen AGB enthaltenen Regelungen können im Mietvertrag individuelle Bedingungen und Vereinbarungen festgelegt werden, die im Zweifel vorrangig gelten.
2. Mietvoraussetzungen
2.1. Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein und über einen seit mindestens ein Jahr gültigen Führerschein der Klasse B (oder einer gleichwertigen Klasse) verfügen.
2.2. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Fahrzeugübergabe folgende Dokumente im Original vorzulegen:
• Gültiger Personalausweis
• Gültiger Führerschein
2.3. Das Fahrzeug darf nur von dem im Mietvertrag eingetragenen Fahrer genutzt werden.
2.4. Nur eingetragene Fahrer sind über AZ-DRIVE versichert. Eine Nutzung des Fahrzeugs durch nicht eingetragene Fahrer ist untersagt und führt zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes.
3. Anzahlung und Stornierung
3.1. Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises zu leisten.
3.2. Die Anzahlung entfällt, wenn der Mieter die Miete nicht antritt. In diesem Fall ist der Mieter nicht berechtigt, die Anzahlung zurückzufordern.
3.3. Eine Stornierung der Miete ist ausgeschlossen. Die verbleibenden 50 % des Mietpreises sind bei Fahrzeugübergabe fällig, unabhängig davon, ob der Mieter das Fahrzeug tatsächlich in Anspruch nimmt.
4. Kaution
4.1. Der Mieter ist verpflichtet, vor Fahrzeugübergabe eine Kaution in Höhe von 500/1000/2000 € (je nach Fahrzeug) in bar oder per EC-/Kreditkarte zu hinterlegen. Der Mieter kann alternativ ein eigenes Fahrzeug (PKW) einschließlich Fahrzeugbrief als Kaution hinterlegen, sofern der Fahrzeugwert mindestens der Höhe der vereinbarten Kaution entspricht. Die Annahme des Fahrzeugs als Kaution erfolgt ausschließlich nach Prüfung und Entscheidung des Vermieters (AZ-DRIVE)
4.2. Die Kaution dient zur Sicherung von Ansprüchen von AZ-DRIVE aus dem Mietverhältnis und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet.
4.3. Im Falle von Schäden oder Verstößen gegen die Mietbedingungen wird die Kaution einbehalten, bis der Schaden oder die Forderung abschließend geklärt ist.
5. Kilometerregelung
5.1. Die im Mietvertrag festgelegte Kilometeranzahl ist verbindlich.
5.2. Mehrkilometer dürfen nach Absprache vor und während des Mietzeitraums dazu gebucht werden.
5.3. Nicht gebuchte Mehrkilometer werden für 0,80 EUR je Mehrkilometer abgerechnet.
6. Fahrzeugnutzung
6.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten.
6.2. Es ist untersagt, das Fahrzeug:
• An nicht eingetragene Dritte weiterzugeben,
• Für motorsportliche Zwecke, Offroad-Fahrten oder illegale Aktivitäten zu nutzen,
• Unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln zu führen.
7. Haftung und Versicherung
7.1. Im Falle eines Schadens am Mietfahrzeug besteht ein Vollkaskoschutz (CDW) gemäß Mietvertrag. Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird im Schadensfall mit der hinterlegten Kaution verrechnet und von dieser abgezogen. Übersteigt die Selbstbeteiligung die Höhe der Kaution, bleibt der Mieter zur Zahlung des Differenzbetrags verpflichtet.
7.2. Der Mieter haftet für Schäden, die durch nicht eingetragene Fahrer verursacht werden, in voller Höhe.
7.3. Im Falle eines Unfalls oder Schadens am Mietfahrzeug ist der Mieter verpflichtet, AZ-DRIVE unverzüglich zu informieren, die Polizei hinzuzuziehen (sofern erforderlich) und einen Unfallbericht zu erstellen bzw. die erforderlichen Versicherungsunterlagen vollständig auszufüllen.
8. Rückgabe des Fahrzeugs
8.1. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben.
8.2. Bei verspäteter Rückgabe wird eine zusätzliche Tagesmiete berechnet.
8.3. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem Zustand sowie mit dem gleichen Tankfüllstand wie bei Übergabe zurückzugeben. Vor Mietbeginn wird dem Mieter die erforderliche Kraftstoffart (z. B. E5 Super, Super Plus oder Diesel) mitgeteilt. Der Mieter ist verpflichtet, ausschließlich diesen Kraftstoff zu tanken und den entsprechenden Tankbeleg (Kassenbon) bei Rückgabe vorzulegen bzw. zu übergeben.
9. Zusätzliche Vereinbarungen
9.1. Der Mietvertrag kann ergänzende oder abweichende Bedingungen enthalten, die individuell zwischen AZ-DRIVE und dem Mieter vereinbart werden. Diese haben Vorrang vor den Bestimmungen der AGB, soweit sie ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten sind.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Köln.